Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2002 widmete ich mich, nach meinem Studium an der Humboldt-Universität und dem Referendariat im Kammergerichtsbezirk Berlin, schwerpunktmäßig dem Familienrecht. Zunächst arbeitete ich bis zum Jahr 2007 in der Kanzlei Hufschmidt Rechtsanwälte, bevor ich den Schritt in die Selbstständigkeit ging. Den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ erwarb ich im Jahr 2009.

Für meine Mandanten lege ich besonderen Wert auf persönliche Erreichbarkeit. Besprochene Anliegen erledige ich prompt. Durch ständige Fortbildungen erweitere ich permanent meine Kompetenzen. Ich konzentriere mich dabei auf mein juristisches Kerngebiet, das Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht, sowie auf meine Interes- sengebiete Straßenverkehrsrecht und Erbrecht.

Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht:

- Eheverträge
- Ehescheidungen und Scheidungsfolgen
- Aufhebung von Lebenspartnerschaften (auch online)
- Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung
- Unterhaltsvereinbarungen und -abfindungen
- elterliche Sorge und Umgangsrecht
- internationales Familienrecht

Schwerpunkte im Straßenverkehrsrecht:

- Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrverbot

Schwerpunkte im Erbrecht:

- Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Geltendmachung von Vermächtnissen
- Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Rechts- anwaltskammer Berlin sowie Gründungsmitglied des LSVD-Projektes Regenbogenschutzkreis.